Grenzüberschreitende Datenübertragungen

 

Letzte Überarbeitung: 14. Dezember 2020

 

Wenn Adobe personenbezogene Informationen von Kunden über nationale Grenzen hinweg überträgt, handelt Adobe in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.

 

Wie werden Ihre personenbezogenen Informationen durch Adobe übertragen?

Für Einzelanwender und Kunden von Adobe, deren Nutzung der Websites und Applikationen von Adobe zu einer Übertragung von personenbezogenen Informationen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), aus Großbritannien oder aus der Schweiz in Nicht-EWR-Länder führt, stützt Adobe sich auf einen oder mehrere der folgenden rechtlichen Mechanismen: Standardvertragsklauseln, die Angemessenheitsentscheidungen der Europäischen Kommission zu bestimmten Ländern und das Einverständnis der Einzelanwender.

 

Weitere Informationen zu den Datenschutzpraktiken von Adobe in Bezug auf die einzelnen Benutzer und Kunden von Adobe finden Sie im Datenschutzzentrum von Adobe im Abschnitt „Zu welchen Zwecken verwendet Adobe Ihre personenbezogenen Daten?“

 

Wie werden europäische personenbezogene Informationen im Namen unserer Geschäftskunden aus Europa durch Adobe übertragen?

Für die Geschäftskunden von Adobe, deren Nutzung der Lösungen von Adobe zu einer Übertragung von personenbezogenen Informationen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), Großbritannien oder der Schweiz in Nicht-EWR-Länder führt, stützt Adobe sich auf Standardvertragsklauseln bzw. Angemessenheitsentscheidungen der Europäischen Kommission zu bestimmten Ländern. Die von Adobe ausgearbeitete Datenverarbeitungsvereinbarung enthält die Standardvertragsklauseln. Wenn Sie ein Adobe-Geschäftskunde (mit Unternehmenslizenzierung) sind und mit Adobe eine Datenverarbeitungsvereinbarung und Standardvertragsklauseln abschließen möchten, fordern Sie diese Unterlagen bitte von Adobe an.

 

Weitere Informationen zu den Datenschutzpraktiken von Adobe in Bezug auf die Geschäftskunden von Adobe finden Sie im Datenschutzzentrum von Adobe im Abschnitt „Zu welchen Zwecken verwenden Geschäftskunden von Adobe Ihre Daten?“

 

Zertifizierung von Adobe für den Datenschutzschild

Adobe Inc. (USA) hat sich für den EU-US-Datenschutzschild (EU-U.S. Privacy Shield) und den Schweiz-US-Datenschutzschild (Swiss-U.S. Privacy Shield) gemäß Vorgaben des US-Handelsministeriums (U.S. Department of Commerce) in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Informationen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, Großbritannien und/oder aus der Schweiz in die USA zertifizieren lassen. Obwohl der EU-US- und Schweiz-US-Datenschutzschild für die Übertragung von Daten für ungültig erklärt wurde, wenn personenbezogene Informationen bereits auf der Grundlage des EU-US- oder Schweiz-US-Datenschutzschilds in die USA übertragen wurden, wird Adobe personenbezogene Informationen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz weiterhin gemäß den Standards des Datenschutzschilds und dem geltenden EU-Recht schützen. Weitere Informationen über den Datenschutzschild (Privacy Shield) sowie die Zertifizierung für Adobe Inc. können Sie unter https://www.privacyshield.gov/ abrufen. 

 

Wie in der Datenschutzerklärung beschrieben, ist für Privatpersonen, die ihren Wohnsitz außerhalb von Nordamerika haben, Adobe Systems Software Ireland Limited der Vertragspartner und als solcher für die Verarbeitung der von Adobe erfassten personenbezogenen EU-Informationen zuständig. Ihre personenbezogenen Informationen können wie oben beschrieben an Adobe Inc. (Adobe U.S.) übertragen werden.

 

Hinsichtlich der im Auftrag unserer Geschäftskunden aus dem EWR, Großbritannien und der Schweiz verarbeiteten personenbezogenen Informationen gilt Adobe Systems Software Ireland Limited (Adobe Ireland) im Rahmen der EU-Datenschutzgesetze in der Regel als „Auftragsverarbeiter“. So kann zum Beispiel ein Geschäftskunde aus dem EWR Adobe Sign nutzen, um Dokumente zu verarbeiten, die Namen, E-Mail-Adressen und sonstige personenbezogene Informationen über seine Kunden enthalten. Im Rahmen der von Adobe für den Geschäftskunden bereitgestellten Services kann Adobe Ireland, wie oben beschrieben, diese personenbezogenen Verbraucherinformationen gemäß Standardvertragsklauseln an Adobe U.S. übertragen.

 

Weitere Informationen über den Umgang von Adobe mit personenbezogenen Informationen, die unter Anwendung des Datenschutzschilds (Privacy Shield) übertragen wurden, erhalten Sie in den folgenden Abschnitten der Datenschutzerklärung von Adobe:

Die Richtlinien des Datenschutzschilds (Privacy Shield) werden durch Adobe U.S. jedes Mal beim Erhalt von personenbezogenen Informationen aus dem EWR und der Schweiz unter Anwendung des Datenschutzschilds erfüllt.

 

Wenn Sie eine Frage oder Beschwerde über unsere Einhaltung der Richtlinien des Datenschutzschilds haben, wenden Sie sich an Adobe. Für den Fall, dass Adobe Ihre Reklamation nicht beheben kann, hat sich Adobe für die Zusammenarbeit mit einem von der Association of National Advertisers (ANA) eingerichteten Streitbeilegungsgremium entschieden, das solche Beschwerden anhört (weitere Informationen). Sie haben unter Umständen auch das Recht, wegen einer ungelösten Beschwerde eine Schlichtungsstelle anzurufen (weitere Informationen). Adobe U.S. unterliegt den Ermittlungs- und Vollstreckungsbefugnissen der FTC.

 

Weitere Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen von Adobe finden Sie im Sicherheitszentrum von Adobe.